SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG UND DIE VERANTWORTUNG DES GESCHÄFTSINHABERS
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG UND DIE VERANTWORTUNG DES GESCHÄFTSINHABERS

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG UND DIE VERANTWORTUNG DES GESCHÄFTSINHABERS

Alle Geschäftsinhaber sind dafür verantwortlich, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten. Leider sind Bürogebäude, Gastronomiebetriebe, Gaststätten (Hotels, Herbergen, Pensionen usw.), Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere Arbeitsumgebungen zwar in der Regel nur für Menschen gedacht, aber sie können zum ständigen Aufenthaltsort für eine Vielzahl von Schädlingen wie Ratten, Mäusen und Insekten werden. Diese Tiere verursachen Schäden, stellen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken dar und sind Überträger von Krankheiten, Viren und Bakterien, die sie über ihr Fell, ihre Füße, ihren Kot, Urin und Speichel auf den Menschen übertragen können. Unternehmen haben die Pflicht, jederzeit für eine saubere, sichere und schädlingsfreie Umgebung zu sorgen. Deshalb wird von ihnen erwartet, dass sie in professionelle Schädlingsbekämpfungsdienste investieren, um Schädlinge auf ihrem Betriebsgelände frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen.

SCHÄDLINGSARTEN UND DIE KRANKHEITEN, DIE SIE ÜBERTRAGEN

Ganz gleich, welche Art von Unternehmen du betreibst, die Gefahr eines Schädlingsbefalls ist immer gegeben. Tatsache ist, dass wir Gebäude so entworfen und gebaut haben, dass sie für Menschen sicher und komfortabel sind, und dass wir damit auch für Schädlinge eine angenehme Umgebung geschaffen haben. Ratten und Mäuse dringen in ein Gebäude ein, um Wärme, Nahrung und Schutz vor Raubtieren zu finden oder um Material für den Bau ihrer Nester zu erbeuten. Insekten gedeihen auf künstlichen Materialien, während Kakerlaken von Nahrung, Feuchtigkeit und Unterschlupf angezogen werden.

Alle Arten von Geschäftsräumen bieten diese Dinge in Hülle und Fülle, so dass gewerbliche Schädlingsbekämpfungsdienste unerlässlich sind, um die Einhaltung der immer strengeren Gesetze zu gewährleisten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

RATTEN UND MÄUSE

Ratten und Mäuse können über dreißig verschiedene Krankheiten übertragen, die für den Menschen gefährlich sind. Dazu gehören die Weilsche Krankheit (Leptospirose), Typhus (der durch Läuse, Milben und Flöhe im Fell der Nager übertragen wird), Salmonellen und das Hantavirus. Diese Krankheiten können direkt durch den Umgang mit lebenden oder toten Tieren, durch Kontakt mit Urin, Kot oder Speichel oder durch Bisse auf den Menschen übertragen werden. Sie können auch indirekt über die verschiedenen Parasiten – Zecken, Läuse usw. – übertragen werden. – die die Nagetiere in sich tragen. Ein Kammerjäger aus Essen könnte dir im Ernstfall behilflich sein. 

KAKERLAKEN

Kakerlaken sind Aasfresser. Sie fressen alle Arten von organischen Stoffen, einschließlich frischer Lebensmittel und Fleisch, aber auch verrottende Stoffe und Abwässer. Durch diese Ernährungsgewohnheiten nehmen Kakerlaken auf ihren Reisen eine Reihe von übertragbaren Krankheiten auf und kontaminieren alle Oberflächen und Lebensmittel, mit denen sie in Berührung kommen – auch solche, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Kakerlaken sind dafür bekannt, dass sie Bakterien wie Salmonellen und E. coli sowie andere Krankheitserreger auf den Menschen übertragen. Ein Kakerlakenbefall ist schwer zu erkennen. Sie sind nachtaktive Lebewesen, die nur nachts aus ihren Verstecken kommen, um auf Nahrungssuche zu gehen. Daher sind qualifizierte und erfahrene Schädlingsbekämpfer erforderlich, um sie zu beseitigen.

BETTWANZEN

Obwohl Bettwanzen nicht dafür bekannt sind, dass sie Krankheiten übertragen, ernähren sie sich dennoch von menschlichem Blut. Das bedeutet, dass sie sich durch die Haut beißen, was zu starken Reizungen und Juckreiz führen kann und die Möglichkeit von Sekundärinfektionen der Haut eröffnet.

GESETZE ZUR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Rechtsvorschriften zur Schädlingsbekämpfung kennen und wissen, welche Verantwortung sie bei der Verhinderung von Schädlingsbefall haben.

Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, die Bekämpfung von Mäusen und Ratten zu kontrollieren und das hat Auswirkungen auf Vermieter, Grundbesitzer und alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen. Die örtlichen Behörden haben die Befugnis, von Grundbesitzern und Unternehmern zu verlangen, den Nagetierbefall auf ihren Grundstücken und in ihren Betrieben zu bekämpfen.

Die Aufgabe der örtlichen Behörden ist, die Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken durchzusetzen, damit diese Maßnahmen durchführen, um ihre Grundstücke von potenziell gefährlichen Schädlingen zu befreien. Jede Person, deren Tätigkeit die Herstellung, die Lagerung, den Transport oder den Verkauf von Lebensmitteln umfasst, ist verpflichtet, die örtlichen Behörden zu informieren, wenn es Anzeichen für einen Befall von Lebensmitteln gibt. Außerdem muss jede Person, deren Tätigkeit  die Herstellung, den Verkauf, die Reparatur oder die Reinigung von Lebensmittelbehältern umfasst, die Behörden zu benachrichtigen, wenn Hinweise auf Schädlingsbefall gefunden werden.

Wird der Schädlingsbefall nicht beseitigt, gibt die Gesetzlage den Behörden die Befugnis, den Betrieb eines Unternehmens zu untersagen und kontaminierte Lebensmittelbestände und alle anderen Einrichtungen zu vernichten. In allen Fällen sind die mit Abstand besten und wirksamsten Maßnahmen die, die von professionellen Schädlingsbekämpfungsdiensten durchgeführt werden.

Weitere Gesetze, die für Unternehmen gelten, die Lebensmittel servieren, verkaufen oder anderweitig damit umgehen, sind die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Darin heißt es, dass Lebensmittelbetriebe „eine gute Lebensmittelhygiene, einschließlich des Schutzes vor Verunreinigungen und insbesondere der Schädlingsbekämpfung, ermöglichen müssen“. Zur Frage der Lebensmittelabfälle: Es müssen angemessene Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, nicht essbaren Nebenprodukten und anderen Abfällen getroffen werden. Die Abfalllager sind so zu gestalten und zu verwalten, dass sie sauber und, soweit erforderlich, frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können.

Dazu gehört die regelmäßige Überwachung auf Anzeichen von Schädlingen und auf Situationen, die zu einem Schädlingsbefall führen oder das Risiko eines Befalls erhöhen können, die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zur Beseitigung der Befallsquelle und die Führung von Aufzeichnungen über das Auftreten von Schädlingen und die Maßnahmen zur Vorbeugung, Überwachung und Bekämpfung des Befalls.

GEWERBLICHE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSDIENSTE

Das Gesetz zu kennen ist eine Sache – es auch zu befolgen, ist eine andere. Die Verantwortung liegt eindeutig bei den Geschäftsinhabern, die die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Räumlichkeiten ständig auf Anzeichen von Schädlingen zu überwachen, Wartungsprobleme, die zu einem Schädlingsbefall führen können, im Auge zu behalten, eine saubere und hygienische Umgebung mit vernünftigen Abfall- und Lebensmittelabfallverfahren aufrechtzuerhalten und so schnell wie möglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, sollte ein Schädlingsbefall entdeckt werden. Man sollte sich auf jeden Fall professionell beraten lassen falls der Ernstfall eintritt, zum Beispiel von einem Schädlingsbekämpfer in Münster.

Angesichts der vielen Krankheiten, die Schädlinge übertragen können, ist die Schädlingsbekämpfung eine Frage der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit – und genau das soll das Schädlingsbekämpfungsgesetz schützen.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass Unternehmen gewerbliche Schädlingsbekämpfungsdienste von renommierten und erfahrenen Fachleuten in Anspruch nehmen. 

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